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Wie die EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) erklärt, handelt es sich bei Restlösungsmitteln um flüchtige organische Verbindungen, die bei der Herstellung von Wirkstoffen oder Hilfsstoffen sowie bei der Zubereitung von Tierarzneimitteln verwendet oder erzeugt werden. Diese Lösungsmittel werden durch Standardherstellungsverfahren nicht vollständig entfernt und können Risiken für das Zieltier und die Verbraucher von Produkten bergen, die von behandelten Nutztieren stammen.

VICH GL18 (R2) Verunreinigungen

Die VICH GL18 (R2)-Richtlinie regelt den Einsatz solcher Lösungsmittel in Tierarzneimitteln und orientiert sich an den Prinzipien der ICH Q3D (R8), die sich auf Humanarzneimittel konzentriert. Diese Richtlinie empfiehlt die Verwendung weniger toxischer Lösungsmittel und legt auf Grundlage ihrer toxikologischen Profile akzeptable Grenzwerte für bestimmte Lösungsmittelrückstände fest.

Der vorliegende Artikel konzentriert sich auf die Änderungen, die die neue Revision der Richtlinie (R2) erfahren hat. Dabei handelt es sich um Modifikationen in der Klassifizierung einiger Lösungsmittel und die Hinzufügung neuer Lösungsmittel.

Klassifizierung von Restlösungsmitteln:

Restlösungsmittel werden anhand ihres Risikos für die Tiergesundheit und die Verbrauchersicherheit in vier Kategorien eingeteilt:

  1. Lösungsmittel der Klasse 1 (zu vermeidende Lösungsmittel): Zu diesen Lösungsmitteln gehören bekannte und stark krebserregende Stoffe für den Menschen sowie umweltgefährdende Stoffe. Ihre Verwendung sollte vermieden werden, es sei denn, sie ist aufgrund eines bedeutenden therapeutischen Fortschritts zwingend gerechtfertigt.
  2. Lösungsmittel der Klasse 2 (Lösungsmittel sind zu beschränken): Zu den Lösungsmitteln der Klasse 2 gehören nicht genotoxische tierische Karzinogene oder Stoffe, die andere irreversible Toxizitäten, wie z. B. Neurotoxizität oder Teratogenität, verursachen können.
  3. Lösungsmittel der Klasse 3 (Lösungsmittel mit geringem toxischen Potenzial): Diese Lösungsmittel gelten als wenig toxisch für Tiere und Menschen. Es sind keine gesundheitsbezogenen Expositionsgrenzwerte bekannt, und ihre Verwendung in Tierarzneimitteln ist bis zu einer bestimmten täglichen Expositionsgrenze zulässig.
  4. Lösungsmittel mit unzureichenden toxikologischen Daten: Für einige Lösungsmittel fehlen ausreichende toxikologische Daten, um eine zulässige tägliche Exposition (PDE) festzulegen; ihre Verwendung sollte jedoch begründet werden.

Änderungen am VICH GL18 (R2)

Wie bereits erwähnt, hat sich die Klassifizierung einiger Lösungsmittel geändert und es wurden einige neue hinzugefügt:

  • Cumol wurde von Klasse 3 in Klasse 2 der Lösungsmittel umklassifiziert.
  • Methylisobutylketon wurde von Klasse 3 in Klasse 2 der Lösungsmittelklasse umklassifiziert.
  • Cyclopentylmethylether wurde als Lösungsmittel der Klasse 2 hinzugefügt (neu).
  • tert-Butylalkohol (tert-Butanol) wurde als Lösungsmittel der Klasse 2 hinzugefügt (neu).
  • 2-Methyltetrahydrofuran wurde als Lösungsmittel der Klasse 3 hinzugefügt (neu).
  • Triethylamin wurde als Lösungsmittel der Klasse 3 hinzugefügt (neu).

Kymos‘ Expertise in der Restlösungsmittelanalyse

Die Kontrolle von Lösungsmittelrückständen in Tierarzneimitteln ist entscheidend für die Sicherheit von Tieren und Verbrauchern. Kymos verfügt über umfassende Erfahrung in der Analyse von Tierarzneimitteln, Wirkstoffen und Hilfsstoffen und unterstützt Pharmahersteller, Auftragshersteller und Apotheken bei der Erfüllung dieser neuen Anforderungen.

Diese Analysen werden von unseren Expertenteams unter Verwendung branchenüblicher Techniken wie der Gaschromatographie (GC) mit Wärmeraum-Detektion (HS) und verschiedenen Detektionsmodi durchgeführt: Flammenionisationsdetektion (FID), Elektroneneinfang (EC) und Massenspektrometrie (MS) in unseren Laboren in Spanien und Italien.

Die Umsetzung der aktualisierten Richtlinien beginnt voraussichtlich im April 2024. Hersteller sollten sich darauf vorbereiten. Benötigen Sie Unterstützung bei der Restlösungsmittelanalyse? Dann kontaktieren Sie uns unter: https://kymos.ipanema.cat/contact/ .

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